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Der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers unterliegt grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Eine längere Frist gilt nur, wenn eine besondere Vorschrift eingreift – etwa bei der Rückforderung eines geschenkten Grundstücks (§ 196 BGB).
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Noch bevor die Urteilsgründe veröffentlicht wurden, hat die Deutsche Post ihr Verfahren angepasst.
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Das modernisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post liefert keinen Anscheinsbeweis mehr für die Zustellung (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25)
Weiterlesen: Einwurf-Einschreiben kein Beweis für Zustellung
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Die Vermögensgrenzen für das Bürgergeld (welches durch die neue Grundsicherung abgelöst wird) wurden zum 01.07.26 drastisch verschärft. Die Karenzzeit entfällt komplett, Ersparnisse müssen sofort aufgebraucht werden. Die Freibeträge hängen nun vom Alter ab und sind wesentlich niedriger als zuvor.
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Frühere Regelungen zur Höhe der Grundleistungen nach dem AsylbLG sind im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar: Erste Senat des BVerfG hat in einem am 20.05. veröffentlichten Beschluss vom 15. April 2026 so -wenn auch nicht einstimmig - entschieden. (Az. 1 BvL 5/21).
Weiterlesen: Grundleistungen für Asylbewerber BVerfG sieht Existenzminimum gewahrt

