Die Vermögensgrenzen für das Bürgergeld (welches durch die neue Grundsicherung abgelöst wird) wurden zum 01.07.26 drastisch verschärft. Die Karenzzeit entfällt komplett, Ersparnisse müssen sofort aufgebraucht werden. Die Freibeträge hängen nun vom Alter ab und sind wesentlich niedriger als zuvor. 

Die neuen Altersstaffelungen für das Schonvermögen betragen: 

  • Unter 30 Jahre: 5.000 Euro
  • 30 bis 39 Jahre: 10.000 Euro
  • 40 bis 49 Jahre: 12.500 Euro
  • Ab 50 Jahre: höchstens 20.000 Euro 

Zusätzlich entfällt die bisherige Vermutungsregelung bei Einmalzahlungen, was bedeutet, dass bei jedem Antrag auf Extra-Leistungen das gesamte Vermögen detailliert offengelegt werden muss. 

Für die Abrechnung der Betreuer ändert sich dadurch nichts, da § 1880 Absatz 2  BGB auf § 90 SGB XII verweist.