Schenkung und Rückforderung durch Sozialamt
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Der Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers unterliegt grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Eine längere Frist gilt nur, wenn eine besondere Vorschrift eingreift – etwa bei der Rückforderung eines geschenkten Grundstücks (§ 196 BGB).
16. Thüringer Betreuertag
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7. Oktober 2026 findet in Gotha, im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung, der 16. Thüringer Betreuungstag unter der Überschrift „Betreuungsrecht im Dialog: Perspektiven und Impulse für alle Akteure“ statt. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreichens und interessantes Programm.
Thema Einwurf Einschreiben
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Noch bevor die Urteilsgründe veröffentlicht wurden, hat die Deutsche Post ihr Verfahren angepasst.
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