Das modernisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post liefert keinen Anscheinsbeweis mehr für die Zustellung (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25)
Das Problem sah das BAG im Fall darin, dass der digitale Einlieferungsbeleg zu einem Zeitpunkt unterschrieben werde, in dem die Sendung noch gar nicht im Briefkasten liege. Selbst wenn sich ein Zusteller also an das Verfahren halte und der Vorgang im System abgeschlossen sei, könne diesem noch etwas dazwischenkommen.
Durch das Scan-Verfahren könne allenfalls belegt werden, dass sich der Postangestellte vergewissert habe, vor dem Briefkasten des Adressaten zu sein bzw. dass die Sendung bis dorthin nicht verloren gegangen sei.
Meinung: Mag zwar formal eine Argumentation sein. In der Praxis - zumindts bei uns - zeigen die Reaktionen der Empfänger aber zu 99 %, dass die Zustellung wie dokumentiert erfolgt ist.

