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Der Mitteldeutsche Betreuungsverein e.V. wurde mit Bescheid vom 09.06.2026 vom Thüringer Landesverwaltungsamt als Betreuungsverein nach § 14 BtOG i.V.m § 3 ThürAGBtOG anerkannt. Wir bedanken uns für das Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Betreuer-Kollegen (beruflich und ehrenamtlich), der Betreuungsbehörde und allen am Thema Interessiertenten.
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AG Hannover 23.03.2026, Az. 527 C 9826/25
Sonnenliegen am Hotelpool ergattern, oft sind sie mit Handtüchern reserviert. Das will sich ein Reisender nicht gefallen lassen – er fordert Geld zurück.
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Die Betreuungsbehörde des Landkreis hat alle Betreuer über eine Mitteilung des Thüringer Justizministeriums bezüglich der kostenfreien Nutzung eines Dolmetscherprogramms für Berufsbetreuer informiert.
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