Der Mitteldeutsche Betreuungsverein e.V. wurde mit Bescheid vom 09.06.2026 vom Thüringer Landesverwaltungsamt als Betreuungsverein nach § 14 BtOG i.V.m § 3 ThürAGBtOG anerkannt. Wir bedanken uns für das Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Betreuer-Kollegen (beruflich und ehrenamtlich), der Betreuungsbehörde und allen am Thema Interessiertenten.

