Ein Betreuungsverein ist eine staatlich anerkannte Einrichtung, die Menschen unterstützt, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder ihres Alters ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Betreuungsvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Betreuung und fördern gleichzeitig die Selbstbestimmung der betreuten Menschen.

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Betreuungsvereins gehören die Gewinnung, Beratung und Schulung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Darüber hinaus begleiten die Vereine Angehörige bei Fragen zur rechtlichen Betreuung und beraten zu Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen.

Wenn keine geeignete ehrenamtliche Betreuung möglich ist, übernehmen qualifizierte Mitarbeitende des Vereins selbst rechtliche Betreuungen.

Staatlich anerkannte Betreuungsvereine erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG). Sie werden von der zuständigen Betreuungsbehörde anerkannt und ihre Arbeit regelmäßig überprüft. Dadurch ist sichergestellt, dass die Beratung und Betreuung fachlich qualifiziert, unabhängig und im Interesse der betreuten Menschen erfolgt.

Betreuungsvereine sind kompetente Ansprechpartner für Betroffene, Angehörige und ehrenamtlich Engagierte. Sie verbinden fachliche Expertise mit persönlicher Begleitung und tragen dazu bei, dass Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – immer mit dem Ziel, ihre Wünsche, Rechte und ihre Selbstbestimmung zu achten.